EINHALTUNG DES KARTELL- UND WETTBEWERBSRECHTS
Der Vorstand und die Geschäftsleitung der Fender Musical Instruments Corporation („Fender“) verpflichten sich, dafür zu sorgen, dass Fender und seine Tochtergesellschaften und Mitarbeiter jederzeit die kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften einhalten.
Der Vorstand und die Geschäftsleitung von Fender überprüfen die Einhaltung dieser kartell- und wettbewerbsrechtlichen Vorschriften durch Fender regelmäßig.